01.02.02.10 (Sachsen,Thüringen) Prüfen und Bearbeiten von Waren- und Fremdleistungsrechnungen
- Laufende Nr
- 12
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.02
- SYS_3
- 01.02.02
- SYS_4
- 01.02.02.10
- ORGEINHEIT
- Rechnungsverwaltung
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Rechnungsprüfung
- ERAAA
- Prüfen und Bearbeiten von Waren- und Fremdleistungsrechnungen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 6
- SAH
EA
Lieferantenrechnungen auf Berechtigung, Menge, Ausführung, Verpackungs- und Frachtanteil und ordnungsgemäße Abrechnung manuell oder systemunterstützt prüfen, Zu- und Abschläge, Rabatte, Gültigkeitszeiträume, Mehrwertsteuer etc. beachten, ggf. Prüfungsunterlagen anfordern; Fremdleistungsabrechnungen anhand der Bestellunterlagen und der Unterlagen der Fachbereiche prüfen, Leistungsumfang und Verrechnungssätze kontrollieren unter Berücksichtigung von z. B. vertraglichen Konditionen, Mehrwertsteuerverordnung; Zuschläge auf Richtigkeit prüfen; Berechtigung von Materialkosten anhand der Bezugsscheine feststellen; Geprüfte Rechnungen zur Zahlung freigeben, Skontoverluste bzw. Verzugszinsen vermeiden, Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten, bei Auffälligkeiten Entscheidung des Vorgesetzten einholen, bei Zwischen-/ Jahresabschlüssen rückstellungspflichtige Summen anhand der Vorgaben des Bilanzbereiches ermitteln.
BBG
Es ist eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufsausbildung (z. B. Industriekaufmann/-frau) erforderlich. Die Kenntnis der betrieblichen Standards und Richtlinien zur Freigabe von Zahlungen etc. erfordern eine mehrjährige spezifische Berufserfahrung.